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Pflegehilfsmittel

Die Pflegekassen stellen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung von Beschwerden leihweise Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Pflegehilfsmittel sind z. B. Pflegebett, Toilettensitzerhöhung oder Toilettenstuhl, Haltegriff, Duschsitz oder Badewannenlift.

Um diese Pflegehilfemittel zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Die Kasse setzt sich mit einem Sanitätshaus in Verbindung, dieses liefert Ihnen die benötigten Hilfsmittel ins Haus. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 € / höchstens 10 € je Mittel.

Hinweis: Das Rezept muss immer erst von der Kasse genehmigt werden! Aber auch zum Verbrauch bestimmte Artikel, wie Einmalhandschuhe, Inkontinenz Einlagen usw. gehören zu den Pflegehilfsmitteln. Für einige dieser Pflegehilfsmittel kann Ihnen Ihr Hausarzt ein Rezept ausstellen, wofür Sie nur 10% je Packung, höchstens jedoch 10 € für den Monatsverbrauch je Indikation zuzahlen. Für rezeptfreie Artikel sammeln Sie bitte alle Quittungen und reichen Sie diese bei der Kasse ein. Sie bekommen dann monatlich bis zu 31 € erstattet.

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