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Das sollten Sie zum Thema Pflegegrade wissen

Wichtige Informationen zu den Pflegegraden 1 bis 5.

Tritt eine Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Erkrankung, wie zum Beispiel Krebs, Diabetes, Morbus Parkinson, Schlaganfall oder Herzinfarkt, auf, haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Pflegegrad. Bis 2017 lautete die Bezeichnung „Pflegestufen“.

So erhalten Sie einen Pflegegrad – Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Für die Erteilung eines Pflegegrads muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt im Rahmen einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit fest, ob und in welcher Höhe ein Pflegegrad angemessen ist. Diese Untersuchung wird auch durchgeführt, wenn eine Hochstufung des Pflegegrads im Raum steht.

Die Vorgehensweise bei der Begutachtung: Der MDK besucht den Antragsteller zu Hause oder in der Einrichtung, in der er lebt. Anhand eines Punktesystems beurteilt er die momentane Pflegesituation, den Gesundheitszustand sowie die Versorgungs- und Wohnsituation und sichtet relevante Dokumente wie Arzt- und Krankenhausberichte. Ein intensives Gespräch zwischen dem Antragsteller und dem Prüfer ist eine wichtige Grundlage für die Einschätzung. Anschließend erhält der Antragsteller von der Pflegekasse einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. Wurde ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wir beraten Sie auf Wunsch ausführlich und stehen Ihnen bei diesem Schritt kompetent zur Seite.

Wird ein Pflegegrad erteilt, werden künftig regelmäßig Beratungsbesuche durch den MDK stattfinden. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sind diese einmal pro Kalenderjahr, bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal im Quartal vorgesehen.

Diese Pflegegrade gibt es:

Pflegegrad 1:

geringe Beeinträchtigungen, zum Beispiel aufgrund von Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen. In manchen Bereichen des alltäglichen Lebens ist eine Unterstützung erforderlich.

Pflegegrad 2:

erhebliche Beeinträchtigungen. Es liegen schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder aufgrund Multipler Sklerose, vor. 

Pflegegrad 3:

schwere Beeinträchtigungen. Voraussetzung sind schwere motorische Beeinträchtigungen. Im Gegensatz zum Pflegegrad 2 sind die Leistungen umfangreicher.

Pflegegrad 4:

schwerste Beeinträchtigungen. Die Pflegebedürftigen sind oft bettlägrig, häufig im fortgeschrittenen Stadium dement, können sich kaum noch verständlich ausdrücken, sind stark in ihrer Mobilität eingeschränkt und besitzen wenige kognitive Fähigkeiten.

Pflegegrad 5:

schwerste Beeinträchtigungen mit speziellen Anforderungen an die Pflege. Diesen erhalten Intensivpflegepatienten, Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Pflege angewiesen sind, und hochbetagte Menschen mit mehrfachen Erkrankungen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Alles, was Sie zu den Pflegegraden, den Voraussetzungen und der Begutachtung durch den MDK wissen müssen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail und Kontaktformular.

Unser Team freut sich schon darauf, Sie kennenzulernen!

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